Wer einen Abkömmling der besonders geschützten Tierarten aus der EU-Artenschutzverordnung zu Hause halten möchte, muss den legalen Erwerb nachweisen. Foto: IVH/BNA-Hirt

Graupapagei, Schildkröte oder Bartagame – viele Menschen sind fasziniert von exotischen Heimtieren.

Wer sich einen Mitbewohner vom anderen Ende der Erde wünscht, muss dafür weder weit reisen noch ein Tier aus seinem heimischen Umfeld entnehmen. Sehr viele exotische Tiere können heute hierzulande legal aus Nachzuchten erworben werden.

Die Grenze zwischen heimischen und exotischen Tierarten ist nicht leicht zu bestimmen – schließlich kommen auch gängige vierbeinige Mitbewohner wie Katzen oder Meerschweinchen ursprünglich aus der Ferne. Sogenannte Nachzuchten, also das Gegenteil einer Naturentnahme aus dem Herkunftsgebiet, gibt es mittlerweile für fast alle Tierarten.

„Viele Reptilien und Amphibien sind als deutsche oder europäische Nachzuchten erhältlich“, sagt Dr. Martin Singheiser, Geschäftsführer beim Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA). „Einige beliebte Arten wie Bartagamen, Leopardgeckos oder Kornnattern kommen als Wildfang gar nicht mehr in den Handel.“ Bei Vögeln handele es sich zumeist um europäische Nachzuchten, da aufgrund eines Importverbots der EU seit 2006 keine Vögel mehr importiert werden dürfen. Auch die häufigsten Arten der beliebten Kleinsäuger wie Kaninchen, Meerschweinchen, Degus oder Hamster stammen aus Nachzuchten. Viele Aquarienfische sind zwar mittlerweile ebenfalls als Nachzuchten erhältlich, allerdings häufig aus Zuchtfarmen in Asien, Südamerika oder den USA.

Herkunftsnachweise prüfen

Wer erfahren möchte, ob sein Tier aus einer Nachzucht und nicht aus einer Naturentnahme stammt, kann im Zoofachhandel Auskunft erhalten. Auch bei privaten Züchtern werden in der Regel Nachzuchten verkauft: „Wenn man sich vergewissern möchte, lässt man sich die Haltungs- und Zuchtanlage zeigen“, empfiehlt Dr. Singheiser. Zudem gebe es Indizien, die auf Wildfänge hindeuten: Ektoparasiten, die auf der Haut sitzen, Endoparasiten wie Würmer, Wunden, Verletzungen oder ein allgemein schlechter Gesundheitszustand.

Einige Tiere wie Europäische Landschildkröten oder der Graupapagei sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES und die EU-Artenschutzverordnung¹ besonders streng geschützt und erfahren den höchsten Schutz. In diesen Fällen ist es prinzipiell verboten, Naturentnahmen kommerziell zu vermarkten. „Für diese Arten benötigt man eine Vermarktungsgenehmigung und einen Herkunftsnachweis, die beweisen, dass die Tiere in menschlicher Obhut gezüchtet worden sind“, sagt der BNA-Experte.

Vorschriften für besonders geschützte Tierarten

Wer einen Abkömmling der besonders geschützten Tierarten aus der EU-Artenschutzverordnung zu Hause halten möchte, muss den legalen Erwerb nachweisen.

„Prinzipiell müssen diese Arten bei der zuständigen Behörde gemeldet werden“, sagt Dr. Singheiser, „es sei denn, sie sind nach Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung² von der Meldepflicht befreit. Dennoch müssen die Halter dieser Arten einen Herkunftsnachweis – unabhängig ob vom Züchter oder aus dem Zoofachhandel – erhalten und diesen auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen. Auf diesem müssen beispielsweise auch Informationen zum Züchter der Tierart enthalten sein.“

Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes, dass jeder Tierhalter sachkundig sein und sein Heimtier artgemäß halten, pflegen und ernähren muss. Zudem gibt es für viele Tierarten, darunter Vögel, Aquarien- und Terrarientiere, Vorschriften für Mindestgrößen bei der Unterbringung³. „Für bestimmte Tierarten gibt es zudem in einigen Bundesländern verpflichtende Sachkundenachweise für Gift- und Gefahrtiere“, sagt Dr. Singheiser.

Seriöse Informationen suchen

Wer sich über den Artenschutz informieren möchte, sollte auf vertrauenswürdige Quellen wie Behörden, Ministerien oder die Homepage WISIA (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz) zurückgreifen. Informationen über die tiergerechte Haltung und Pflege von Heimtieren erhält man im Zoofachhandel oder man findet sie in vielfältiger Fachliteratur oder dem Haustier-Berater des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Dort informiert dieses beispielsweise über 120 verschiedene Tierarten bzw. Tiergruppen und gibt Tipps für die Anschaffung und die Pflege der Tiere. In Chats und Diskussionsforen hingegen kursierten oft nicht aktuelle oder gar falsche Informationen, gibt der Experte vom BNA zu bedenken. IVH

Weitere Informationen unter: www.ivh-online.de

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