Viele Streunerkatzen sind krank oder unterernährt. Bild: Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.

ETN appelliert an Katzenhalter und Gemeinden

In vielen Tierheimen gibt es zurzeit einen Aufnahmestopp für Katzen.

Grund dafür sind einerseits die Sommerferien, denn im Moment werden viele Haustiere einfach ausgesetzt. Andererseits sind die Tierheime aber auch voll von Katzenwelpen, die im Frühjahr und Sommer geboren wurden. Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) appelliert deshalb anlässlich des Tags der Katze am 8. August an alle Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Auch die Gemeinden sind verantwortlich, sie können beispielsweise Kastrationspflichten erlassen.

Niedliche Kulleraugen und weiches Fell – der Anblick von Katzenwelpen lässt jedes Herz höher schlagen. Aber viele der Katzen haben nie eine Chance auf ein schönes Zuhause, sondern verbringen stattdessen Jahre im Tierheim oder wachsen als Streuner auf. Verwilderte Katzen leiden oft unter Krankheiten und Unterernährung und vermehren sich unkontrolliert weiter.
Eine Katze kann zweimal pro Jahr tragen und jeweils vier bis sechs Junge zur Welt bringen. Nach sechs Monaten sind auch die Kleinen geschlechtsreif und vermehren sich wieder. „Somit entsteht nach nur einem Katzenleben eine Population, die nicht mehr überschaubar ist.“, warnt Horst Giesen, Präsident des ETN.

Obwohl sich viele Katzenhalter des Problems bewusst sind, wird längst nicht jede Freigänger-Katze kastriert. Diese Hauskatzen paaren sich dann mit verwilderten Katzen und so wachsen immer neue Generationen von Streunern heran. Schätzungsweise zwei Millionen verwilderte Katzen gibt es mittlerweile in Deutschland.
Immer wieder unterstützt der ETN deshalb Tierschützer, die Streunerkatzen einfangen und kastrieren, doch letztlich wird nur eine flächendeckende offizielle Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen helfen das Problem einzudämmen.

In sieben Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, können Gemeinden und Städte mittlerweile Kastrations- und Registrierungspflichten für freilaufende Katzen basierend auf Paragraph 13b Tierschutzgesetz erlassen. Schon über 350 Orte in Deutschland haben diese Möglichkeit bereits genutzt, um einen Anstieg der Streunerzahl und damit weiteres Tierleid zu verhindern. Allerdings ist dies noch immer nur ein Bruchteil der Orte in Deutschland, denn die Einführung der Kastrationspflicht bleibt freiwillig. Der ETN appelliert deshalb an alle Städte und Gemeinden, endlich die Möglichkeit zum Erlass einer Kastrationspflicht zu nutzen. „Nur auf diesem Wege kann weiteres Katzen-Elend in Deutschland verhindert werden.“, weiß Horst Giesen vom ETN und spricht damit vielen anderen Tierschützern aus der Seele.

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