Eine Scheidung birgt viele Streitpunkte: Wem gehört das Haus, wer bekommt den Wagen und was geschieht mit dem guten Porzellan von der Lieblingstante zur Hochzeit?

Nicht selten streiten Ex-Partner bei der Trennung auch um das Haustier. Doch wem steht der Hund nach der Scheidung zu? „Grundsätzlich ist ein Haustier rechtlich eine Sache und zählt nach Paragraph 1361 a BGB, wie Möbel, Geschirr oder ein Auto, zum Hausrat“, erklärt Viola Lachenmann, Fachanwältin für Familienrecht. Lässt sich also beweisen, wem das Tier gehört, so steht das Haustier ihm zu.

Das Haustier im rechtlichen Streitfall
Hat einer der Partner beispielsweise den Hund in die gemeinsame Ehe oder Partnerschaft eingebracht, ist die Eigentumsfrage geklärt. Das gleiche gilt, wenn das Tier erst in der Ehe oder in der Partnerschaft angeschafft worden ist und nur einer der Partner namentlich im Kauf- oder Übernahmevertrag steht. Anders verhält es sich, wenn beide im Vertrag stehen. Dann kommt der Vierbeiner auf die Liste der zu teilenden Haushaltsgegenstände. Häufig entscheidet dann das Gericht. „Dabei ist auch das Wohl des Hundes zu berücksichtigen“, sagt Romy Besu, Rechtsanwältin für Familienrecht.

Gibt es ein Umgangsrecht?
„Ein Umgangsrecht für Tiere ist gesetzlich nicht vorgesehen“, sagt Besu. „Jedoch kann in einem Ehevertrag oder einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung eine Regelung hierüber getroffen werden“, erklärt die Expertin. Allerdings ist das nicht rechtsverbindlich. Ändert einer der beiden Partner im Nachhinein seine Meinung, kann der andere zumeist nicht gerichtlich dagegen vorgehen. Dennoch können Gerichte im Einzelfall auch anders entscheiden. „Wie die Gerichte letztlich entscheiden, lässt sich nie im Voraus sagen, ist ein Richter ein Hundeliebhaber kann es anders aussehen, als wenn ein Richter mit Hunden nichts am Hut hat“, sagt Lachenmann.

Alimente für den Hund?
„Grundsätzlich gibt es keine Unterhaltspflicht“, sagen beide Expertinnen. „Wer den Hund hat, hat auch die Kosten“, sagt Lachenmann.

Wem steht das Tier bei Paaren ohne Trauschein zu?
Stehen beide Ex-Partner gemeinsam im Kaufvertrag als Besitzer, kann auch hier das Gericht entscheiden, wer den Hund bekommt. „Wenn der Hund im Miteigentum steht, kann auch von einem Gericht entschieden werden, dass jeder einen Teil seiner Zeit mit dem Tier verbringt“, sagt Lachenmann. Ob mit oder ohne Trauschein: Eine gute Lösung ist ein Vertrag. „Darin kann festgelegt werden, wer den Hund nach der Trennung behalten soll und wie es mit den Kosten ist“, sagt Lachenmann. Auch wenn das Tier dem Partner geschenkt worden ist, sollte dies schriftlich festgehalten werden. Wer sein Eigentum beweisen kann, hat im Regelfall das Recht am Tier. IVH

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