ETN fordert strengere Maßnahmen für die Tierzucht. Foto: ETN

Noch vor wenigen Monaten richteten sich Tierschützerinnen und Tierschützer mit einem Brandbrief an die Bundesregierung.

Noch immer hat sich an der prekären Lage kaum etwas verändert. Noch immer gibt es viel zu viele Schnauzen für viel zu wenig Hände. Und noch immer melden unzählige Tierheime einen Aufnahmestopp, da sie mit ihren finanziellen, räumlichen und personellen Kapazitäten an jegliche Grenzen stoßen.

Doch was sind eigentlich die Gründe für die vielen hilf- und heimatlosen Tiere in den vergangenen Jahren? Neben menschlichen Schicksalen, den gestiegenen Kosten und der steigenden Populationen von Straßenkatzen gibt es einen menschengemachten Faktor, der ausschlaggebend für die aktuelle Situation ist: Animal Hoarding, auf Deutsch „Tiersammelsucht“.

Immer wieder kommt es vor, dass gleich mehrere Dutzend Tiere von ein und derselben Person beschlagnahmt werden, die sich oftmals selbst als Züchterin oder Züchter betitelt. Mit einer seriösen Zuchtstätte haben solche Fälle aber rein gar nichts zu tun. Die Tiere dieser Menschen leben meist in absolut verwahrlosten Zuständen, sind schwer krank, unterernährt und nicht selten von Parasiten befallen. Katzen, Hunde, Kaninchen und Co. aus diesen Zuständen zu retten ist jedoch nur der erste Schritt. Was passiert mit den Tieren, wenn sie beschlagnahmt wurden oder gar in Scharen ausgesetzt werden, wenn die Zucht der Vierbeiner nicht mehr gewinnbringend ist? Sie müssen so schnell wie möglich vermittelt werden, denn die Tierheime platzen aus allen Nähten. Doch nur wenige Menschen nehmen sich eines Tieres an, das meist erst mehreren kostspieligen Tierarztbesuchen entgegensehen muss, bevor es ein glückliches Leben führen kann.

Hinzu kommt, dass die Beschlagnahmung der Tiere aus Animal Hoarding-Fällen eigentlich nur ein Bekämpfen von Symptomen ist, nicht aber die Inangriffnahme des grundsätzlichen Problems.

Daher fordert der ETN e.V. eine deutlich strengere Reglementierung und die behördliche Kontrolle dieser Vorschriften für Menschen, die Tiere züchten möchten. Denn schaut man sich die aktuelle gesetzliche Lage an, ist es wenig verwunderlich, dass die Fälle von Tiersammelsucht und unseriösen Zuchtstätten zunehmen. Erst, wenn eine Person drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder mehr als drei Würfe pro Jahr hat, gilt dies als gewerbsmäßige Hundezucht und erfordert gemäß dem Tierschutzgesetz auch nur in diesen Fällen eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a. Entsprechend sind nur gewerbsmäßige Züchterinnen und Züchter dazu verpflichtet, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die vom Veterinäramt überprüft werden können, darüber, wie groß die Dunkelziffer der Züchterinnen und Züchter ist, die aufgrund ihrer Voraussetzungen eigentlich die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a TierSchG benötigen, ihre Zucht jedoch „im Dunkeln“ betreiben, lässt sich nur spekulieren. Es gibt jedoch genügend Fälle, die zeigen, wie schnell eine solche Zucht aus dem Ruder laufen kann. Für die betroffenen Tiere sind die Folgen oftmals eine Qual.

So wurden beispielsweise in Westerkappeln vor wenigen Wochen, im November, 21 Britisch-Kurzhaar-Katzen in einem Kanal ausgesetzt und von Tierschützerinnen und Tierschützern gerettet.

Sie waren nass, haben gefroren, waren mit Flöhen übersät und hungrig. Noch prekärer war die Lage kürzlich am Bodensee, wo das Veterinäramt 145 verwahrloste Chihuahuas beschlagnahmte. Eines unserer Vorstandsmitglieder nahm erst vor ein paar Monaten mehrere Hundesenioren bei sich auf, die ebenfalls von einer Züchterin beschlagnahmt wurden und gesundheitlich in einem elendigen Zustand waren. Besonders bei Hunden, aber auch bei anderen Tierarten, hat ein Aufwachsen in einem solchen Umfeld nicht nur körperliche Folgen, sondern schlägt sich fast immer auch im Sozialverhalten der Vierbeiner nieder. Wenn sie in ihrer Prägephase, welche bei Hunden ab einem Alter von vier Wochen beginnt, nicht ausreichend Kontakt mit Menschen haben, ist es sehr schwer, wenn nicht unmöglich, die Sozialisierung im fortgeschrittenen Alter nachzuholen.

Die geretteten und beschlagnahmten Tiere hatten Glück im Unglück, da es Menschen in ihrem Umfeld gab, die auf das Leid der Tiere aufmerksam wurden und es den zuständigen Ämtern meldeten. Wie viele Tiere in diesen oder noch schlimmeren Zuständen leben und vermutlich für immer so leben werden, mag man sich kaum ausmalen. Umso wichtiger ist es, strengere Auflagen für die Tierzucht, wie etwa Kontrollen bei Züchterinnen und Züchtern, die laut § 11 Abs. 1 Nr. 8a TierSchG nicht als gewerbsmäßige Züchter gelten, zu etablieren. Eine große Rolle spielt hierbei unter anderem der illegale Online-Verkauf von oftmals kranken Tier auf verschiedenen Internetportalen. Der ETN e.V. ruft nicht nur die zuständigen Behörden diese Straftaten zu verfolgen, sondern auch die Bevölkerung Vorfälle dieser Art umgehend zu melden und dieses grausame Geschäft in keiner Weise zu unterstützen.

Über unseren Verein

Not hat viele Gesichter: das verwahrloste Pferd, irgendwo weggesperrt – verletzte Tiere in Katastrophengebieten – Streuner, die getötet statt gefüttert werden – Tiere, die ihr kurzes Leben in der Massentierhaltung ohne Tageslicht, zusammengepfercht und mit Schmerzen verbringen. Not bedeutet aber auch Artensterben und Verlust von Lebensräumen. Von Hof Huppenhardt aus, unserer Geschäftsstelle im Bergischen Land, koordinieren wir Hilfsprojekte, planen Aktionen und vermitteln Tiere. Regional, national und international. Hier finden unter anderem Pferde, Ponys, Ziegen, Schafe und Hühner ein Zuhause – bis zur erfolgreichen Vermittlung.

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