Haustierhaltung in der Mietwohnung - Wer seine Rechte kennt, hat gute Chancen, sein Tier behalten zu dürfen. Bild: SAGE Immobilien/ Pixabay

Bei fast keinem Thema scheiden sich im deutschen Mietrecht so sehr die Geister wie bei der Haustierhaltung.

Immer wieder wird debattiert, ob der Vermieter das Recht hat, dieses und jenes Tier zu verbieten und welche Rechte man als Mieter hat, wenn man seinen flauschigen Freund nicht weggeben möchte. Pauschalisieren lassen sich diese Fragen jedoch nicht, denn eindeutig geregelt ist die Haustierhaltung im deutschen Mietrecht nicht, meist wird nach dem Einzelfall entschieden. Grobe Richtlinien dafür, was der Vermieter verbieten darf und was nicht, zeigt dieser Artikel.

Kleintiere sind generell nicht verboten

Sie sind klein, harmlos und machen meist keinen Lärm: Kleintiere wie Kaninchen, Hamster, Fische oder Wellensittiche darf der Vermieter nicht verbieten. Da diese Tiere meist in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden, neigen sie auch nicht dazu, die Wohnung zu verschmutzen oder zu beschädigen und daher hat der Vermieter keinen Grund, ihre Haltung zu untersagen. Allerdings gibt es auch in diesem Punkt ein paar Ausnahmen:

  • Aufgepasst bei Ziervögeln wie Papageien. Diese können teilweise sehr laut zwitschern oder singen und könnten dadurch für andere eine Lärmbelästigung darstellen.
  • Manche finden sie süß, andere ekeln sich vor ihnen: Ratten rufen zwiespältige Gefühle hervor und daher ist ihre Haltung auch im deutschen Mietrecht nicht genau geregelt.
  • Frettchen gehören ebenfalls zu den Tieren, deren Haltung eventuell verboten werden darf, wenn sie die Wohnung zu sehr verschmutzen.

Pauschales Verbot für Hunde und Katzen ist nicht rechtens
Wenn im Mietvertrag ein pauschales Verbot von Haustieren festgesetzt wird, kann es sich lohnen, diesen anzufechten. Denn der Vermieter hat laut Bundesgerichtshof (BGH) kein Recht, die Haustierhaltung generell zu verbieten, sondern er braucht bestimmte Gründe, um das zu tun. Wie bereits erwähnt, dürfen Kleintiere (mit Ausnahmen) nicht verboten werden, bei Hunden und Katzen ist die Sachlage anders. Will der Vermieter die Haltung eines Hundes oder einer Katze verbieten, muss er stets eine Entscheidung für den Einzelfall treffen. Wer unsicher ist, ob man seinen Vierbeiner mit in die Mietwohnung bringen darf, sollte folgende Punkte beachten:

  • Möglicherweise ist eine Klausel im Mietvertrag enthalten, die die Haltung von Haustieren ausdrücklich erlaubt. In so einem Fall kann man sich problemlos ein Tier in die Wohnung holen. Aber: Beschweren sich Nachbarn über das Tier oder empfindet der Vermieter selbst es als Belästigung, hat er das Recht, seine Erlaubnis zurückzuziehen.
  • Während ein generelles Verbot von Haustieren in der Mietwohnung nicht rechtens ist, darf der Vermieter jedoch im Mietvertrag festlegen, dass die Haustierhaltung nur mit seiner Zustimmung erfolgen darf.
  • Ist eine Klausel wie die obigen beiden nicht im Mietvertrag enthalten, sollte man das Gespräch mit dem Vermieter suchen und nachfragen, ob es in Ordnung ist, einen Hund oder eine Katze zu halten.
  • Wenn man beispielsweise auf einen Blindenhund angewiesen ist, hat man das Gesetz zumeist auf seiner Seite.

Regeln für das Halten exotischer Tiere
Aber was, wenn man gewöhnliche Haustiere zu langweilig findet? Viele Menschen haben eine Vorliebe für exotische Tiere wie Riesenspinnen, Schlangen oder Echsen. Diese Begeisterung wird jedoch selten von anderen verstanden oder gar geteilt, daher sollte man auf jeden Fall nachfragen, bevor man sich ein solches Tier in die Wohnung holt. Generell gilt jedoch:

  • Werden Reptilien in Terrarien oder Aquarien gehalten, darf man sie generell zu den Kleintieren zählen, die nicht verboten werden dürfen. Echsen beispielsweise sind normalerweise nicht giftig und dürfen gehalten werden.
  • Eine Ausnahme jedoch stellen potenziell gefährliche Tiere, wie zum Beispiel Würgeschlangen oder Giftspinnen dar. Diese darf der Vermieter verbieten.

Welche Gründe hat ein Vermieter, ein Tier zu verbieten?
Willkürliche Entscheidungen darüber, ob ein Tier gehalten werden darf, oder nicht, darf der Vermieter nicht treffen. Aber wie bereits angesprochen, gibt es gewisse Gründe, die ihn dazu berechtigen, die Haltung eines Haustiers in der Mietwohnung zu untersagen:

  • Wenn das Tier einen Gefahrenherd darstellt (wie im Beispiel mit der Würgeschlange), darf der Vermieter die Haltung untersagen.
  • Hunde, die bellen, beißen zwar sprichwörtlich nicht, als Belästigung werden sie aber dennoch manchmal empfunden. Wenn das Gebell des Hundes die Nachbarn zu sehr stört, darf der Vermieter verlangen, dass er weggegeben wird.
  • Haarige Tiere rufen bei vielen Leuten allergische Reaktionen hervor. Wenn dies bei einem Nachbarn der Fall ist, darf die Tierhaltung untersagt werden.
  • Wenn der Vermieter einem Mieter die Hundehaltung erlaubt und sie einem anderen untersagt, ist das nur rechtens, wenn einer einen harmlosen Labrador und ein anderer einen möglicherweise aggressiven Kampfhund hält.
  • Empfinden die Nachbarn den Geruch, der durch ein Tier im Haus entsteht, als Belästigung, darf das Tier verboten werden.

Fazit
Im deutschen Mietrecht ist nicht eindeutig geregelt, welche Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, da meist der Einzelfall berücksichtigt werden muss. Wer seine Rechte kennt, hat gute Chancen, sein Tier behalten zu dürfen. Allerdings reicht es manchmal auch schon, sich mit dem Vermieter zusammenzusetzen und sich zu einigen. Dadurch bekommt man oft, was man will, und dem Hausfrieden tut man auch etwas Gutes.

Autor: Mag. (FH) Stefan Gassner
Position: Geschäftsführer
Als Geschäftsführer vom Immobilienbüro SAGE Immobilien in Zell am See, ist Stefan Gassner der ideale Kontakt für interessierte Klienten. Das Unternehmen wurde bereits dreimal in Folge als „Bester Immobilienmakler Österreichs“ ausgezeichnet. Das Thema Tiere im Mietrecht, liegt ihm als Tierfreund besonders am Herzen.

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