Hunde brauchen Auslauf, auch für ihre Menschen kann ein Waldspaziergang erholsam sein.
Das Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen des Hundes und dem Schutz der Ökosysteme ist jedoch groß. Deshalb sollten Hundehalter die gesetzlichen Regeln kennen, um niemanden zu gefährden – auch nicht das Leben des eigenen Vierbeiners.
Frische Luft, menschenleere Wege, unberührte Natur: Für einen Spaziergang im Wald gibt es viele gute Gründe. Gerade für Hunde sind Wald- und Forstgebiete ein Traumziel mit spannenden Gerüchen und Platz zum Toben. Kaum werden sie jedoch von der Leine gelassen und tollen ins Gebüsch, betreten sie den Lebensraum von Wildtieren und Pflanzen – und damit auch ein Spannungsfeld, in dem Förster und Jäger mit dem Auftrag unterwegs sind, frei lebende Tiere vor wildernden Hunden und Katzen zu schützen. Nach Paragraf 23 des Bundesjagdgesetzes „umfasst der Jagdschutz (…) den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften“.