Terrarientiere wie Schlangen, Spinnen, Echsen oder Frösche sind für einige Menschen faszinierende und aufregende Haustiere.

Eigentlich ist es kein Problem, sie in der Mietwohnung zu halten. Denn laut Mietrecht zählen die meisten von ihnen wie Hamster, Fische oder Vögel zu Kleintieren, die Mieter immer halten dürfen und dafür auch nicht die Erlaubnis des Vermieters brauchen – egal, was im Mietvertrag steht.

Eigentlich. „Bei der Haltung von Terrarientieren ist die Rechtsprechung aber nicht eindeutig“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Daher rät der Experte, den Vermieter zu informieren, besser noch direkt bei ihm die Erlaubnis für das Terrarien-Heimtier einzuholen.

Mietrecht: Rechtliche Grauzone bei Terrarientieren

Die Ursache für die Grauzone ist, dass es unter Terrarientieren auch giftige und potenziell gefährliche Arten gibt. Laut rechtlicher Definition ist für Kleintiere kennzeichnend, dass sie in Wohnungen keine Schäden anrichten, keinen Lärm verursachen und dadurch Nachbarn stören und vor allem Menschen nicht gefährden können. „Einerseits sind bei Schlangen- oder Vogelspinnenhaltung in Terrarien weder Schäden in der Wohnung noch Beeinträchtigungen oder Gefahren für die Nachbarn zu befürchten. Andererseits sind die Tiere potenziell gefährlich“, erklärt Ropertz.

Solange Kleintiere wie Echsen, Spinnen, Schlangen oder Frösche nicht giftig sind, sollte es kein Problem sein, die Zustimmung des Vermieters zu bekommen. Zumal er die Haltung eines Terrarientieres nicht pauschal verbieten kann. Anders sieht es beispielsweise bei giftigen Skorpionen, Spinnen, Pfeilgiftfröschen oder Gift- und Würgeschlangen aus. Sie genießen nicht das Kleintierprivileg und hier brauchen Terrarien-Freunde eindeutig die Erlaubnis des Vermieters.

Die Erlaubnis des Vermieters einholen

Sein Einverständnis kann der Vermieter nicht willkürlich ohne Begründung verweigern oder im Nachhinein widerrufen. „Außer, wenn sich Sicherheitsrisiken oder Gefährdungen der Mitbewohner ergeben, zum Beispiel, wenn die Tiere wiederholt ausreißen und sie regelmäßig in der Wohnanlage oder sogar in Nachbarwohnungen gefunden werden“, sagt Ropertz. Davon, ein Terrarientier heimlich zu halten, rät der Experte ab. „Tierhaltung trotz Verbots oder auch ohne Erlaubnis des Vermieters stellt grundsätzlich eine Verletzung des Mietvertrages dar. Der Vermieter kann abmahnen, unter Umständen sogar kündigen.“

Terrarien-Freunde, die in ihrer Mietwohnung ein Terrarientier halten möchten oder bereits eines haben und Fragen zu ihrem Recht als Mieter haben, können sich an die örtlichen Mietervereine wenden und sich beraten lassen. IVH

Weitere Informatonen unter: www.ivh-online.de

Uta Carstensen
IVH-Pressedienst
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