Wie lässt sich ein Unfall mit Hund verhindern? Foto: pixabay/birgl

Bei einem Autounfall mit einem Hund gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren:

Wird ein Hund von einem Auto angefahren, müssen die Unfallbeteiligten zunächst den Zustand des Tieres prüfen. Erst im Anschluss gilt es Haftungsfragen zu klären.

Hunde gehören in Deutschland zu den beliebtesten Haustieren überhaupt und so wird in ihre Erziehung von den meisten Haltern sehr viel Zeit und Liebe investiert. Trotz guter Erziehung kann es immer wieder passieren, dass sich der Hund von der Leine losreißt und auf die Straße läuft. Es ist auch nicht unüblich, dass Hunde aus dem heimischen Garten ausbüxen und die Umgebung unsicher machen.

Dabei besteht immer das Risiko, dass der Hund auf die Straße und vor ein Auto läuft. Wird ein Hund angefahren oder überfahren, ist das Entsetzen meist groß. Gleichzeitig quälen die Betroffenen viele Fragen. Was ist zu tun? Wer haftet für den Schaden und wer hat Schuld?

Verhaltensregeln bei Unfall mit Hund: Was ist zu tun?

Bei einem Unfall mit einem Hund gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Das Fahrzeug sollte unverzüglich, allerdings nur an einer sicheren Stelle anhalten. Wie bei einem Wildunfall muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Die eigene Sicherheit darf nicht aus den Augen verloren werden. Sowohl die Warnweste als auch das Warndreieck sind daher Pflicht.

Nach Sicherung der Unfallstelle muss die Polizei über den Notruf 110 informiert werden. An sich unterliegt ein Unfall mit einem Hund nicht der generellen Meldepflicht, trotzdem kann ein verletztes Tier, das liegengelassen wird, erhebliche Folgen nach sich ziehen.

Autounfall mit Hund: Rechtslage zu Schuld und Haftung

Die Unfallmeldung bei der Polizei dient vor allem der rechtlichen Absicherung der Unfallbeteiligten. Generell sind Autofahrer bei jedem Unfall dazu verpflichtet, sich ein Bild von den Unfallfolgen zu machen. Es ist damit nicht zulässig, dass sie einfach weiterfahren. Bislang gibt es aber wenig klare Urteile dazu, ob es sich um Fahrerflucht handelt, wenn sich ein Autofahrer nach der Kollision mit einem Hund dazu entscheidet, einfach weiterzufahren.

Weiterhin springt an dieser Stelle das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik ein. Wer den angefahrenen, verletzten Hund einfach liegen lässt, begeht Tierquälerei. Diese kann wiederum unterschiedliche Strafen nach sich ziehen. Neben hohen Geldstrafen ist unter diesen Umständen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

Bei der Haftung ist die Rechtslage generell nicht eindeutig. Auf der einen Seite steht der Hundehalter, der für Schäden, die durch sein Tier entstanden sind, aufkommen muss. Auf der anderen Seite steht der Autofahrer, der vielleicht das Tempolimit missachtet oder eben seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.

Generell ist es möglich, dass der Hundehalter für den Unfallschaden aufkommen muss. Das gilt zum Beispiel, wenn er fahrlässig gehandelt hat und der Hund freilaufen konnte.

Tipp: Zur finanziellen Absicherung für Hundehalter empfiehlt sich immer der Abschluss einer speziellen Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Außerdem muss die Kfz-Versicherung des Autofahrers unter Umständen einen Teil der Kosten tragen. Dies gilt, wenn er gegen das Tempolimit verstoßen hat.

Hund überfahren: Gerichtsurteile zur Schuldfrage

Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die erste Rückschlüsse auf die Schuldfrage zulassen:

  • Das OLG Hamm hat im Az. 6. U 202/99 beispielsweise sowohl dem PKW-Fahrer als auch dem Hundehalter eine Mitschuld gegeben, wobei ersterer 75 Prozent der Schuld trug. In dem Fall riss sich ein Hund von der Leine los und lief vor das Auto, das bei erlaubten 50 km/h 100 km/h fuhr.
  • Das LG Coburg hielt im Az. 32 S35/03 fest, dass der Hundehalter 25 Prozent der Schadenssumme erstatten muss, wenn sich ein nicht angeleinter Hund von dem offenen Grundstück entfernt und auf die Straße läuft.

Wie lässt sich ein Unfall mit Hund verhindern?

Unfälle mit Hunden passieren leider immer wieder. Um das Risiko zu minimieren, sollten Hunde bei Spaziergängen immer angeleint und der Halter aufmerksam sein. Es kann generell empfehlenswert sein, den Hund doppelt zu sichern, in dem die Leine beispielsweise ums Handgelenk gewickelt oder am Gürtel befestigt wird. Bewegt sich der Hund auf dem eigenen Grundstück frei, muss dieses abgeschlossen sein.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.bussgeld-info.de/unfall-mit-hund/.