Hitzetod im Auto: Kinder und Hunde in Gefahr. Bild: Tess DeGroot/Pixabay

Bei sommerlichen Temperaturen heizen sich Fahrzeuge schnell auf und können für Kinder und Tiere zur tödlichen Falle werden.

Daher ist es äußerst leichtsinnig, wenn diese auch für kurze Erledigungen im Auto zurückgelassen werden. Doch ab welcher Temperatur wird es kritisch, drohen den verantwortlichen Personen Sanktionen und welche Möglichkeiten haben Passanten, um im Ernstfall einzugreifen?

Ab welchen Temperaturen wird es gefährlich?

Den meisten Menschen ist mittlerweile klar, dass es keine gute Idee ist, Tiere oder im Auto zurückzulassen, wenn das Thermometer in Richtung 30-Grad-Marke klettert. Bei geringeren Temperaturen wird die Gefahr eines Hitzetodes im Auto aber mitunter noch immer unterschätzt. Denn wie sich bei Experimenten zeigt, kann auch bei einer Außentemperatur von 20 Grad die Temperatur im Fahrzeug nach einer 60 Minuten bis zu 46 Grad betragen. Für Hunde ist dies lebensgefährlich.

Bei erwachsenen Menschen fließt bei diesen Temperaturen der Schweiß in Strömen und trägt somit zur Abkühlung bei. Hunde haben diese Möglichkeit nicht, da diese kaum über Schweißdrüsen verfügen. Die Regulierung der Körpertemperatur erfolgt daher übers Hecheln. Bei Hitze reicht dies häufig aber nicht aus, sodass ein Kreislaufkollaps oder der Hitzetod die Folge sein können.

Um die Zirkulation der Luft zu ermöglichen und einen Hitzetod im Auto zu verhindern, lässt so manch ein Autofahrer das Fenster einen Spalt weit offen. Untersuchen zeigen aber, dass diese Maßnahme den zurückgelassenen Insassen nur minimal Erleichterung verschafft. Einer Überhitzung des Fahrzeugs lässt sich somit also nicht effektiv entgegenwirken. Auch ein bereitgestellter Wassernapf reicht nicht aus, um für ausreichend Abkühlung zu sorgen, denn auch das Wasser wird immer wärmer.

Ist das Zurücklassen von Kindern und Tieren im Auto strafbar?

Wer ein Tier in einem Auto zurücklässt und dadurch der Hitze aussetzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut Tierschutzgesetz kann ein solches Verhalten grundsätzlich als Tierquälerei gewertet werden. Diese liegt vor, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet oder erheblichen Schmerzen ausgesetzt wird. Abhängig von den Umständen der Tat sieht der Gesetzgeber in einem solchen Fall entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

War es hingegen noch möglich, den Vierbeiner rechtzeitig aus dem Fahrzeug zu befreien, liegt üblicherweise eine Ordnungswidrigkeit vor. Wer einem Wirbeltier, das er betreut oder hält vorsätzlich oder fahrlässig ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, muss dann gemäß Tierschutzgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Erkennen die Tierhalter die Gefahr eines Hitzetodes im Auto nicht und kündigen gegenüber der Polizei an, den Hund auch weiterhin bei Erledigungen im Fahrzeug zurückzulassen, können die Beamten das Veterinäramt verständigen. Dort wird dann geprüft, ob das Tier weiter bei seinem Besitzer verbleiben kann.

Wann dürfen Passanten eingreifen?

Bemerken Passanten bei sommerlichen Temperaturen in einem abgestellten Fahrzeug ein zurückgelassenes Kind oder Tier, stellt sich die Frage, wie man in einer solchen Situation am besten reagiert. Tatsächlich kommt es bei der Einschätzung auf die konkreten Umstände an. Denn das Einschlagen einer Scheibe ist nur zulässig, wenn Gefahr im Verzug ist.

Daher sollten Sie zuallererst an die Scheibe klopfen und schauen, ob der vierbeinige Insasse noch reagiert. Ist dies der Fall, gilt es anschließend den Fahrzeughalter bzw. den aktuellen Fahrer möglichst schnell ausfindig zu machen. Dabei können auch umstehende Passanten mithelfen. Verschlechtert sich der Zustand des Tieres oder lässt sich der Halter trotz intensiver Suche nicht ermitteln, sollte der Notruf gewählt werden.

Besteht die Gefahr, dass die Polizei nicht rechtzeitig eintrifft und zeigt der Hund keine Reaktionen mehr, ist das Einschlagen der Scheibe notfalls gestattet. Denn der Gesetzgeber sieht in einer solchen Situation den Aspekt der Notwehr vor. Ist diese geboten, droht für das Einschlagen der Scheibe keine Strafe wegen einer möglichen Sachbeschädigung. Der überhitzte Hund sollte dann unbedingt langsam heruntergekühlt und mit Wasser versorgt werden.

Weiterführende Informationen zu den Gefahren bei Hitze im Auto liefert das kostenfreie Ratgeberportal bussgeldkataloge.de. Darüber hinaus finden Interessierte dort Beiträge zum sicheren Transport von Hunden im Auto und den möglichen Konsequenzen von Verfehlungen im öffentlichen Straßenverkehr.

Bild von Tess DeGroot auf Pixabay