BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.)

Seit 01. August 2014 ist ein Gesetz in Kraft, das für gewerblich tätige HundetrainerInnen eine amtliche Genehmigung verlangt. Die Umsetzung gestaltet sich nach wie vor schwierig.

Seit 1. August 2014 gilt: „Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde“. Dieser Satz ist im Tierschutzgesetz §11 Absatz 1, Satz 1, Nr. 8f verankert und wirkt auf den ersten Blick eindeutig. Die Umsetzung durch die zuständigen Behörden, in der Regel die Veterinärämter, ist jedoch eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung immer noch sehr unterschiedlich. „Das geht von der Einladung zu teuren Prüfungen über Genehmigungen mit inakzeptablen Auflagen bis hin zum Durchwinken des ‚Trainers um die Ecke‘, der ja schon seit 20 Jahren tätig ist“, meint Rainer Schröder, 1. Vorsitzender des BHV – Berufsverband der Hundetrainer/innen und Verhaltensberater/innen e. V.

Auch die Anerkennung bestehender Fortbildungen und Abschlüsse wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Selbst das mittlerweile unbestreitbar anzuerkennende Zertifikat „HundeerzieherIn und VerhaltensberaterIn IHK“ der IHK Potsdam ist bei manchen Veterinärämtern immer noch unbekannt, obwohl die 35. Fachtagung überwiegend amtlicher Tierärzte im September 2015 in Hannover noch einmal bekräftigt hat, dass dieser Abschluss auf der Liste der als gleichwertig anzuerkennenden Sachkundeprüfungen steht. Eine Gleichwertigkeitsanerkennung gibt es jedoch nur bei der Beteiligung eines Amtstierarztes und wenn die „Prüfungsangebote auf dem Konzept der Kooperation IHK-BHV“ beruhen. Derzeit ist dies an den IHK-Standorten Freiburg, Engelskirchen und Düsseldorf der Fall.

Grund für die Unkenntnis bei Behörden und die Divergenz bei der Erlaubniserteilung ist das Fehlen einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Da es für das Tierschutzgesetz keine Durchführungsverordnung gibt, ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift Voraussetzung, damit das Gesetz einheitlich, nachvollziehbar und transparent umgesetzt werden kann. „Dafür wäre es wichtig gewesen, die völlig veraltete Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz endlich dem geltenden Recht anzupassen und sie grundlegend zu novellieren. Dazu ist der Bund aber offensichtlich nicht bereit oder nicht in der Lage“ kritisiert Dr. Madeleine Martin, Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen.

Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes im August 2014 hatte der BHV bundeseinheitliche Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes zur Erlaubnispflicht gefordert und seine Mithilfe bei der Erarbeitung angeboten. „Der BHV als Deutschlands größte Vereinigung professionell arbeitender HundetrainerInnen hat seine Fachkompetenz bei der Entwicklung von Richtlinien zur Umsetzung angeboten. Unser Angebot wurde von der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft jedoch nicht angenommen“, betont Schröder. „Mit dem Ergebnis, dass bis heute noch jede Behörde ihre eigene Entscheidung treffen kann und muss.“

Folgen sind Uneinheitlichkeit und mangelnde Transparenz bei der Erlaubniserteilung, Probleme bis hin zu Rechtsstreitigkeiten mit HundetrainerInnen und nicht zuletzt Unsicherheit über die Qualifikation von Hundetrainern bei Hundehaltern, die eine gute Hundeschule suchen.

Der BHV fordert deshalb eine Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz §11 Absatz 1, Satz 1, Nr. 8f. „Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass dieses an sich begrüßenswerte Gesetz zur Erlaubnispflicht für Hundetrainer endlich bundesweit einheitlich und mit hohen Standards umgesetzt wird“, versichert Schröder. „Unser Angebot zur fachlichen Mithilfe bei der Erarbeitung dieser Vorschrift können wir nur noch einmal bekräftigen.“

Der Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e. V. (BHV) vertritt die Interessen von ca. 750 Mitgliedern und mehr als 270 Hundeschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1996 mit dem Ziel gegründet, Hundeerzieher und Verhaltensberater weiterzubilden, ein bundeseinheitliches Berufsbild zu schaffen und den Einsatz von tierschutz- und artgerechten Methoden bei Zucht, Ausbildung, Aufzucht, Erziehung und Haltung von Hunden zu sichern und zu etablieren. Seit 2007 bietet der BHV gemeinsam mit der IHK Potsdam einen IHK-Zertifikatslehrgang für Hundeerzieher und Verhaltensberater an. Gleichzeitig unterstützt der BHV die IHK Potsdam bei der IHK-Aufstiegsfortbildung zum Hundefachwirt. Seit 2014 werden Zertifikatslehrgänge zum „Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK“ auch in Zusammenarbeit mit der IHK Düsseldorf und dem IHK Bildungszentrum Freiburg (Südlicher Oberrhein) angeboten.

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Bild: Quelle: BHV