Dem ZZF liegt der aktuell diskutierte „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ vor.

Demzufolge soll die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von über 100 untersagt werden. Eine Ausnahme gilt für den Lebensmitteleinzelhandel – nicht aber für Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte.

Der ZZF hat sich daher heute mit Schreiben an die Bundeskanzlerin, Bundesministerin Klöckner, Bundesminister Spahn und Bundesminister Altmeier sowie an alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gewandt. Darin appelliert der ZZF nachdrücklich, im Zuge der Beratungen den Zoofacheinzelhandel von einer Schließung des Einzelhandels auszunehmen und auch künftig geöffnet zu halten.

Zoofachhandel versorgt mehr als 50 Prozent aller Heimtiere

In nahezu jedem zweiten Haushalt in Deutschland lebt ein Heimtier – das sind 34,9 Millionen Heimtiere in 20 Millionen Haushalten in Deutschland. Der Zoofachhandel versorgt mehr als 50 Prozent aller Heimtiere. Diätische Tiernahrung oder Futtermittel, die aufgrund spezieller Nahrungsbedürfnisse oder besonderer Empfindlichkeiten gegeben werden, sind hauptsächlich im spezialisierten Zoofachhandel erhältlich. Auch Futter für Ziervögel, Kleinsäuger, Zierfische, Amphibien und Reptilien sowie Lebendfutter sind im Lebensmittelhandel nicht oder nur selten zu bekommen.

Tierwohl und Gesundheit der Heimtiere

„So wie Menschen ihre persönlichen Grundbedürfnisse über den Lebensmitteleinzelhandel und die Apotheken decken, kann der notwendige Ernährungsbedarf von Heimtieren ausschließlich über den Zoofacheinzelhandel gedeckt werden“, erklären ZZF-Präsident Norbert Holthenrich und ZZF-Geschäftsführer Gordon Bonnet. „Der Zoofachhandel muss in der Pandemie als Versorgungsstelle des täglichen Bedarfs von Heimtieren für Tierhalter zugänglich bleiben und wurde richtigerweise von Anfang an als systemrelevant eingestuft. Schließlich würde es dem Tierwohl und der Gesundheit der Heimtiere zuwiderlaufen, wenn Zoofachgeschäfte für mehrere Tagen nicht öffnen dürfen. Selbstverständlich ist sich der Zoofachhandel seiner großen Verantwortung bewusst und beachtet alle Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen.“

Weitere Informationen unter: www.zzf.de

Quelle: ZZF