Insbesondere Senioren äußern oft den Wunsch nach einer gemeinsamen Beisetzung. Bild: IVH

Die gemeinsame Bestattung mit dem geliebten Haustier ist kein Wunschtraum mehr, sondern in Deutschland mittlerweile vereinzelt möglich.

Sehr zur Freude vieler Tierfreunde. Denn für immer mehr Menschen ist das Heimtier mehr als nur ein Tier: Es ist ein Freund, ein Gefährte, ein Familienmitglied. „Insbesondere Senioren äußern oft den Wunsch nach einer gemeinsamen Beisetzung“, sagt Oliver Wirthmann, Diplom-Theologe, Pressesprecher vom Bundesverband Deutscher Bestatter und Geschäftsführer Kuratorium Deutsche Bestattungskultur.

Die Bestattungsbranche reagiert auf diesen Wunsch. Nach Angaben von Aeternitas, der Verbraucherhilfe für Bestattungen aus Königswinter, gibt es deutschlandweit mittlerweile zwölf Friedhöfe, auf denen eine Mensch-Tier-Bestattung möglich ist. Tendenz steigend.

Rechtliche Situation der Mensch-Tier-Bestattungen

Rechtlich steht der gemeinsamen Bestattung nichts im Weg, da das Tier als Grabbeigabe definiert wird. Es gibt allerdings ein paar strikte Regeln zu beachten: Damit die Asche des Tieres als Grabbeigabe dienen kann, wird vorausgesetzt, dass ein menschlicher Leichnam oder dessen Asche bereits zuvor begraben wurde. Es ist natürlich möglich gleichzeitig mit dem geliebten Tier begraben zu werden. Aber es ist nicht möglich, dass erst das Tier bestattet wird und dann lange Zeit später der Mensch seinem Tier ins gemeinsame Grab folgt.

Häufig stirbt das Tier zuerst. Halter können die Asche ihres Haustieres in einer Urne aufbewahren und sie erst nach ihrem eigenen Ableben als Grabbeigabe mit in die gemeinsame Ruhestätte nehmen. Die Einäscherung des verstorbenen Tieres ist zudem grundsätzliche Voraussetzung für die gemeinsame Grabstätte. Eine Erdbestattung des Tieres zusammen mit seinem verstorbenen Menschen ist nicht möglich. Eine weitere Voraussetzung für die gemeinsame letzte Ruhestätte ist, dass Einäscherung und Überführung streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen.

Doch auf welchen Friedhöfen ist eine gemeinsame Bestattung möglich? „Das entscheiden die Betreiber der Friedhöfe“, sagt Wirthmann. „Dies muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden sowie der kirchlichen Träger festgelegt werden.“ Noch sind es nicht viele. Wenn Tierfreunde mit ihrem Haustier zusammen bestattet werden möchten und es in ihrer Nähe nicht möglich ist, lohnt es sich, bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Denn auf Antrag mehrerer Bürger kann die Friedhofssatzung sogar geändert werden. „Die Bestattungskultur wandelt sich, es gibt zunehmend Sensibilität für diesen Wunsch von Tierhaltern“, erklärt Wirthmann, der ehrenamtlich auch als Pfarrer tätig ist.

Ob Fisch, Vogel, Katze, Hund oder Nager: „Halter, die über eine gemeinsame Bestattung mit ihrem Haustier nachdenken, können Tierfriedhöfe in ihrer Nähe oder Friedhöfe, auf denen eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier möglich ist, kontaktieren, um sich zu informieren“, rät Wirthmann. Wertvolle Tipps gibt es zudem auch beim Bundesverband der Tierbestatter (www.tierbestatter-bundesverband.de). IVH

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Uta Carstensen
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