Urlaubszeit ist Reisezeit. Während Hunde am liebsten mit von der Partie sind, sollten Katzen, Kleintiere und Vögel besser nicht mit auf Tour gehen. Eine verlässliche Tierbetreuung ist dann wichtig.

Damit jeder weiß, worauf es ankommt, ist ein Tierbetreuungsvertrag ein guter Weg, um Missverständnissen vorzubeugen.

Bringt man sein Tier in einer seriösen Tierpensionen unter, ist ein Betreuungs- oder auch Pensionsvertrag ganz selbstverständlich. „Aber auch, wenn Freunde oder Nachbarn das Tier bei sich zuhause kostenlos betreuen, ist ein solcher Vertrag sinnvoll“, sagt Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund e.V.

„Auf der Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes kann man unter
http://www.tierschutzbund.de/aktion/kampagnen/heimtiere/urlaubs-hilfe.html eine Vorlage für solch einen Betreuungsvertrag herunterladen.“

Der Vertrag klärt die rechtliche Lage und die Verantwortlichkeiten. Beispielsweise muss der Betreuer (im Juristendeutsch Halter genannt) nicht für Schäden, Verluste und Erkrankungen haften. Er darf das Tier tierärztlich behandeln lassen. Die Kosten trägt der Besitzer des Tieres. Der Besitzer ist außerdem verpflichtet, den Halter bei der Übergabe über Vorerkrankungen, bestehende Schutzimpfungen, Gewohnheiten und Eigenarten des Tieres zu unterrichten.

Checklisten erleichtern Tier und Sitter das Leben
Am besten für die Tiere ist es, wenn auch während der Betreuung durch einen Tiersitter das Leben in gewohnten Bahnen verläuft. Damit der Betreuer seiner Verantwortung vollständig gerecht werden kann, sollte zusätzlich vermerkt werden, welche Aufgaben er übernehmen soll. Wie oft muss das Tier versorgt werden, welches Futter soll es bekommen? Wie sollte es beschäftigt werden und wie oft? Stehen Tierarztbesuche an oder muss das Tier regelmäßig Medikamente erhalten? Die Nummer des behandelnden Tierarztes nicht vergessen. Gibt es irgendwelche Besonderheiten, die beachtet werden müssen? Optimal wäre es, wenn sich Tier und Betreuer schon vor dem Urlaub des Eigentümers kennenlernen. Für Rückfragen und Notfälle sollte der Tiereigentümer die Telefonnummer, unter der er im Urlaub zu erreichen ist, hinterlassen.

Ist alles geklärt, können alle Beteiligten dem Urlaub gelassen entgegensehen. IVH

Uta Carstensen
IVH-Pressedienst
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