Der BHV - Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. informiert über die Änderungen im Tierschutzgesetz und deren Folgen für Hundetrainer und Hundeschulen, die am 1. August 2014 Realität werden.

„Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde“. So steht es seit dem 13. Juli 2013 im Tierschutzgesetz, in § 11 Absatz 1, Satz 1, Nummer 8f. Ein kleiner Satz mit einer großen Wirkung, die am 1. August 2014 für Hundeschulen Realität wird, denn dann ist für sie die Übergangsfrist abgelaufen.

So ist es höchste Zeit für Hundetrainer, aktiv zu werden – wenn dies nicht schon lange erfolgt ist. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss bei der zuständigen Behörde vor Ort, das sind in der Regel die Veterinärämter, schriftlich ein Antrag gestellt werden. Die Behörde wird daraufhin über die Sachkunde des Antragstellers entscheiden. Das erfolgt zunächst anhand der eingereichten Unterlagen und meist folgt dann ein Fachgespräch. Letztgenanntes ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine Trainerin oder ein Trainer keine entsprechende Aus- oder Weiterbildung nachweisen kann. Inwieweit bestehende Ausbildungs- und Prüfungsstandards bei der Erteilung der Erlaubnis berücksichtigt werden, liegt im Ermessen der Behörden. Nach Unterlagen-Prüfung und Fachgespräch wird die Erlaubnis erteilt, bei Bedarf mit Bedingungen und Auflagen manchmal auch befristet – oder es gibt keine Erlaubnis. Soweit die Theorie.

Aller Anfang ist schwer
In der Praxis holpert das Prozedere noch an der einen oder anderen Stelle. „Der BHV begrüßt diese Erlaubnispflicht grundsätzlich, denn sie ist ein weiterer Schritt zu mehr Qualität im Hundetraining“, betont Rainer Schröder, erster Vorsitzender des BHV. „Allerdings hängt es jetzt von der Umsetzung vor Ort ab, welche positive Wirkung tatsächlich erzielt werden kann – und dazu bekommen wir sehr unterschiedliche Erfahrungsberichte von unseren Mitgliedern aus den diversen Ecken Deutschlands.“ Nach einem Dokument der „Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz“, das Anfang Mai 2014 zur Erlaubnispflicht von Hundeschulen beschlossen wurde, haben IHK-zertifizierte Hundeerzieher und Verhaltensberater gute Karten. Denn in den Fragen und Antworten zur Gesetzesumsetzung der AG heißt es:
„Vom Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten kann insbesondere ausgegangen werden bei Tierärzten mit entsprechender Erfahrung sowie bei Absolventen entsprechender Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote von öffentlich rechtlichen Körperschaften (z.B. Tierärztekammern, Industrie- und Handelskammern) mit Abschlussprüfung in Theorie und Praxis. In diesen Fällen kann die Behörde entscheiden, auf die Durchführung des Fachgesprächs zu verzichten.“
Dennoch sei es entsprechend zertifizierten Trainern schon passiert, dass eine zuständige Behörde noch nie von der IHK-Zertifizierung „Hundeerzieher und Verhaltensberater“ gehört hat, so Schröder. „Nur warnen können wir vor Seminarangeboten, die damit werben, Trainer innerhalb von zwei Tagen für die Sachkunde fit zu machen und damit die Erlaubnis garantieren“, berichtet der Vorsitzende weiter, „erstens ist es unmöglich, dass jemand in zwei Tagen alle Qualifikationen und Kenntnisse zum Hundetraining erwirbt und zweitens kann bislang noch niemand sagen, welche Kurse von Verbänden anerkannt werden und welche nicht – das liegt im Ermessen der Landesbehörden“.

Tipps für Hundetrainer
Derzeit sind noch viele Fragen zur Umsetzung der Erlaubnispflicht offen. Hundetrainerinnen und -trainern empfiehlt der BHV folgendes Vorgehen:

  • Stellen Sie auf jeden Fall so schnell wie möglich einen Antrag sofern das noch nicht erfolgt ist. Ein Beispiel für ein Antragsformular aus Bayern, das von der „Arbeitsgruppe Erlaubnispflicht von Hundeschulen“ empfohlen wird, können Sie sich unter www.hundeschulen.de unter „Neuigkeiten“ (rechte Spalte) herunterladen. Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall vor der Antragstellung bei Ihrem Veterinäramt, denn viele Ämter benutzen ganz andere Antragsformulare.
  • Der Antrag muss vom verantwortlichen Betreiber einer Hundeschule gestellt werden, Angestellte benötigen keine Erlaubnispflicht – für deren korrektes Arbeiten ist der Betreiber verantwortlich.
  • Mit dem Antrag sollen folgende Unterlagen eingereicht werden: Abschlusszeugnisse, Fortbildungsnachweise, Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten zur Darlegung der Sachkunde; Nachweise über die Zuverlässigkeit, zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; eine Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit genutzt werden; eine Beschreibung von Art und Umfang der Tätigkeit.
  • Lassen Sie sich den Empfang des Antrags schriftlich bestätigen.

Weitere Informationen gibt das Papier „Fragen und Antworten zu § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f TierSchG (n.F.)“ der „Arbeitsgruppe Erlaubnispflicht für Hundeschulen“, das Sie ebenfalls bei www.hundeschulen.de unter „Neuigkeiten“ (rechte Spalte) herunterladen können. Dort finden Sie außerdem auch die Anlage 2 zum Papier, worin aufgelistet ist, was die nötige Sachkunde ausmacht.
Schröder: „Last but not least möchten wir angesichts der Erlaubnispflicht auf die komprimierten IHK-Zertifikatslehrgänge verweisen – ein Angebot für Hundetrainerinnen und -trainer mit viel Berufserfahrung, die den Weg zur Zertifikatsprüfung abkürzen können.” Termine zu diesen komplimentierten Lehrgängen sind unter www.hundeschulen.de in der Rubrik Veranstaltungen zu finden. Sie können sich auch an Anette Knobloch, Sekretariat Fachbereich Weiterbildung - IHK-Kooperation, wenden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Über den BHV:
Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V. (BHV) vertritt die Interessen von rund 730 Mitgliedern und mehr als 230 Hundeschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1996 mit dem Ziel gegründet, Hundeerzieher und Verhaltensberater weiterzubilden, ein bundeseinheitliches Berufsbild zu schaffen und für den Einsatz von tierschutz- und artgerechten Methoden bei Zucht, Ausbildung, Aufzucht, Erziehung und Haltung von Hunden zu werben. Seit 2007 bietet der BHV gemeinsam mit der IHK Potsdam einen IHK-Zertifikatslehrgang für Hundeerzieher und Verhaltensberater an. Gleichzeitig unterstützt der BHV die IHK Potsdam bei der IHK-Aufstiegsfortbildung zum Hundefachwirt.

Elke Knabe
BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innen
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